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   LG Frankfurt/Main, 06.07.2007 - 3-5 O 104/07   

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LG Frankfurt/Main, 06.07.2007 - 3-5 O 104/07 (https://dejure.org/2007,29316)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06.07.2007 - 3-5 O 104/07 (https://dejure.org/2007,29316)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06. Juli 2007 - 3-5 O 104/07 (https://dejure.org/2007,29316)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2004
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 16.02.2007 - 5 W 43/06

    Aktiengesellschaft: Eintragung eines Übertragungsbeschlusses im Handelsregister

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.07.2007 - 5 O 104/07
    Die Beschwerde der hiesigen Antragstellerin gegen diesen Beschluss hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 16.2.2007 - 5 W 43/06 - (AG 2007, 357), wobei es sich nur darauf gestützt hat, dass das Teilnahmerecht der vom Aktionärsvertreter Freitag vertretenen Aktionäre verletzt worden sei.

    Durch den Bestätigungsbeschluss sei der von der Kammer im Urteil vom 30.3.2007 - 3-05 O 111/06 - und dem vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Beschluss vom 16. Februar 2007 - 5 W 43/06 beanstandete Mangel der Teilnahme geheilt worden.

    Die Frage eines möglichen Bestätigungsbeschlusses ist daher bei Anfechtungsgründen aufgrund von Verfahrensfehlern immer vom Gericht im Freigabeverfahren zu prüfen, wie es vorliegend auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seinem Beschluss vom 16.2.2007 - 5 W 43/06 - ausdrücklich getan hat.

  • BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 390/04

    Vorschriften über den Ausschluss von Minderheitsaktionären mit dem Grundgesetz

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.07.2007 - 5 O 104/07
    Die Kammer gibt im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.5.2007 - 1 BvR 390/04 - ihre entgegenstehende Ansicht (so noch Beschluss vom 10.10.2006 - 3-05 O 91/06 - und Kammerurteil vom 20.1.2004 - 3-05 O 120/03 - NZG 2004, 672) ausdrücklich auf, nachdem das Bundesverfassungsgericht in der genannten Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des sog. Squeeze-out und des Freigabeverfahrens nach §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG dargelegt hat, dass die Vorschriften über den Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327 a ff. AktG Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht verletzen, da § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG insofern keine Enteignungsregelung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG darstellt, sondern eine Inhalts- und Schrankenbestimmung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG.
  • LG Frankfurt/Main, 09.03.2004 - 5 O 107/03

    Keine Beschränkung der Bankgarantie auf Höchstbetrag beim Squeeze-out

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.07.2007 - 5 O 104/07
    Die Kammer gibt im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.5.2007 - 1 BvR 390/04 - ihre entgegenstehende Ansicht (so noch Beschluss vom 10.10.2006 - 3-05 O 91/06 - und Kammerurteil vom 20.1.2004 - 3-05 O 120/03 - NZG 2004, 672) ausdrücklich auf, nachdem das Bundesverfassungsgericht in der genannten Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des sog. Squeeze-out und des Freigabeverfahrens nach §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG dargelegt hat, dass die Vorschriften über den Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327 a ff. AktG Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht verletzen, da § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG insofern keine Enteignungsregelung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG darstellt, sondern eine Inhalts- und Schrankenbestimmung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG.
  • BGH, 29.05.2006 - II ZB 5/06

    Keine Rechtsbeschwerde im Freigabeverfahren der Verschmelzung von Deutsche

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.07.2007 - 5 O 104/07
    Er hat in § 16 Abs. 3 UmwG und § 319 Abs. 6 AktG nunmehr bewusst die weitere Beschwerde zum BGH ausgeschlossen (2. Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes v. 19.4.2007; BGBl. 2007, 542 ff) und den Gerichten zudem aufgeben, im Regelfall über den Freigabeantrag spätestens 3 Monate nach Antragstellung zu entscheiden Wie sich aus den Gesetzesmaterialen zur nunmehr vorgenommen Änderung des Umwandlungsgesetzes (vgl. BT-Drucks 16/2919) und des hier einschlägigen Freigabeverfahren nach § 319 Abs. 6 AktG ergibt, wollte der Gesetzgeber erreichen, dass spätestens nach Durchlaufen der zweiten Instanz Klarheit darüber besteht, ob die beabsichtigte Maßnahme ungeachtet der erhobenen Klagen durchgeführt werden kann (so auch BGH, Beschl. 29.5. 2006 - II ZB 5/06 - DStR 2006, 1145 - NJW 2006, 2924 = NZG 2006, 553), d.h. aber auch die Eintragung bis zur Beendigung des Klageverfahrens zu unterbleiben hat.
  • BGH, 02.07.1990 - II ZB 1/90

    Hypothekenbank-Schwestern - Anfechtungsklage gegen Verschmelzungsbeschluss als

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.07.2007 - 5 O 104/07
    Mit dem im Jahre 1994 in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH v. 2.7.1990, II ZB 1/90, BGHZ 112, 9, 23 f., NJW 1990, 2747) eingeführten Freigabeverfahren nach § 16 Abs. 3 UmwG und später nach §§ 319 Abs. 6, 327e, 246a AktG wollte der Gesetzgeber diesem Missstand entgegenwirken.
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